Mindestlohn am Bau: Seit 1. Januar 2012 gelten neue Mindestlöhne. In den alten Bundesländern beträgt der Mindestlohn 1 11,05 Euro pro Stunde, der Mindestlohn 2 beträgt hier 13,00 Euro pro Stunde. Mindestlöhne sind allgemeinverbindlich und gelten für alle gewerblichen Arbeitnehmer. Auch diese Regelung kommt nicht ohne Ausnahme aus: Ausnahmen sind Arbeitnehmer, die noch nicht 18 Jahre alt sind und gewerbliche Reinigungskräfte. Für diese Arbeitnehmer gilt die Mindestlohnregelung nicht.
In den neuen Bundesländern gilt ein Mindestlohnvon 10,00 Euro. Hier wird nicht zwischen Mindestlohn 1 und 2 unerschieden.
In Berlin gilt der Mindestlohn 1 von 11,05 Euro und der Mindestlohn 2 von 13,25 Euro.
Diese Angaben gelten bis zum 31.12.2012. Ab 1. Janaur 2013 ändern sich einige der Werte.