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Öffentliche UnterhaltungenÖffentlichkeit
Mindestlohn am Bau: Seit 1. Januar 2012 gelten neue Mindestlöhne. In den alten Bundesländern beträgt der Mindestlohn 1 11,05 Euro pro Stunde, der Mindestlohn 2 beträgt hier 13,00 Euro pro Stunde. Mindestlöhne sind allgemeinverbindlich und gelten für alle gewerblichen Arbeitnehmer. Auch diese Regelung kommt nicht ohne Ausnahme aus: Ausnahmen sind Arbeitnehmer, die noch nicht 18 Jahre alt sind und gewerbliche Reinigungskräfte. Für diese Arbeitnehmer gilt die Mindestlohnregelung nicht.
In den neuen... mehr Öffentlichkeit
Bundesfinanzministerium hat Programmablaufplan für die Ermittlung der Lohnsteur für den Monat Dezember 2011 veröffentlicht.
Der Programmablaufplan berücksichtigt, dass beim laufenden Arbeitslohn nicht der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, sondern der steuerliche Ausgleichsbetrag in Höhe von 1 880 € zu berücksichtigen ist. Der Programmablaufplan berücksichtigt weiterhin, dass beim laufenden Arbeitslohn mit dem Lohnzahlungszeitraum Jahr und bei den sonstigen Bezügen ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe... mehr Öffentlichkeit
ELENA-Verfahren wird eingestellt, voraussichtlich endet die Meldepflicht zum 31.12.2011
ELENA soll durch gesetzliche Regelung noch in diesem Jahr beendet werden. Das Gesetzgebungsverfahren zur Abstellung von ELENA ist in Arbeit und soll nach heutigem Wissensstand im November durch den Bundesrat genehmigt werden. Nach wie vor ist es erwünscht, die Flut von Arbeitsbescheinigungen durch ein elektronisches Meldewesen einzudämmen. Das Bundesministerium Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Auftrag... mehr Öffentlichkeit
Sommerzeit, Urlaubszeit
Das Urlaubskassenverfahren am Bau ist allgemeinverbindlich. Wichtigste Unterscheidung zu anderen Branchen liegt darin, dass der Jahresurlaubsanspruch nur nach und nach übers Jahr aufläuft. Jeden Monat kommen 2,5 Tage Urlaub hinzu. Das bedeutet, dass im August, zu den Bauferien nicht die vollen 30 Urlaubstage für das Kalenderjahr in Anspruch genommen werden können. Reichen Urlaubsansprüche nicht für den Betriebsurlaub, muss unbezahlter Urlaub gewährt werden. Die Zahlung... mehr Öffentlichkeit
Mindestlohn am Bau: Seit 1. Juli 2011 gelten neue Mindestlöhne. In den alten Bundesländern beträgt der Mindestlohn 1 11,00 Euro pro Stunde, der Mindestlohn 2 beträgt hier 13,00 Euro pro Stunde. Mindestlöhne sind allgemeinverbindlich und gelten für alle gewerblichen Arbeitnehmer. Auch diese Regelung kommt nicht ohne Ausnahme aus: Ausnahmen sind Arbeitnehmer, die noch nicht 18 Jahre alt sind und gewerbliche Reinigungskräfte. Für diese Arbeitnehmer gilt die Mindestlohnregelung nicht.
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